Jedes Land, jedes Bundesland, verfasste im Bereich Naturschutz eigene Erlässe zum allgemeinen und speziellen Schutz von Pflanzen. Diese Gesetze einzuhalten, ist nicht nur Herzenssache jedes einzelnen, sondern, da für die Allgemeinheit von großer Bedeutung, auch Sache des Staates, der die Einhaltung seiner Richtlinien durch Beauftragte kontrollieren lässt.
wildfind nennt auch bei Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, aus botanischen Gründen die Essbarkeit der Pflanze. Bitte sich selbst vor dem Sammeln über den Schutzstatus erkundigen, denn ein und dieselbe Pflanze kann in einem Land teilweise geschützt, im nächsten gänzlich geschützt und bei Zuwiderhandlung mit hohen Strafen belegt sein.
Folgende Links erleichtern die Recherche:
Österreich:
Tirol teilt seine geschützten Pflanzenarten ein in „gänzlich geschützt“ und „teilweise geschützt“ (erlaubte Menge: Handstrauß) und nennt sie zuerst mit ihren deutschen Namen :)1, nur noch übertroffen von der optischen Aufbereitung der Steiermark! 2 Übrige österreichische Bundesländer und EU-Richtlinien: 3
Deutschland:
Schutz und Nutzung wilder Pflanzen formulieren § 39 BNatSchG4 und § 44 BNatSchG5 in dem Sinne: Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten …. aber jeder darf wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen… sofern sie nicht zu den „besonders geschützten“ oder gar „streng geschützten“ Pflanzenarten, die eine Gruppe der besonders geschützten bilden, gehören. Die Liste der geschützten Pflanzen ist hier zu finden: 6
Schweiz 7
Nationale „Rote Listen gefährdeter Arten“ finden Sie hier: 8
Im Übrigen verdienen alle Pflanzen, mit Respekt wahr genommen zu werden: beim Betrachten, Sammeln, Genießen!
- 1. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=...
- 2. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/2407390/DE/
- 3. http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/natur_bundesla...
- 4. http://www.buzer.de/gesetz/8972/a163239.htm
- 5. http://www.buzer.de/gesetz/8972/a163244.htm
- 6. http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
- 7. http://www.cps-skew.ch/deutsch/gesetzliche_grundlangen/geschuetzter_pfla...
- 8. http://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Liste_gef%C3%A4hrdeter_Arten
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