Pilzsammler, Achtung!
Wer Pilze sammelt, muss sich an bestimmte Vorschriften halten!
In Österreich, einem u. a. auch bei PilzsammlerInnen sehr beliebten Land, gilt folgende Pilzschutzverordnung:
Pro Person und Tag dürfen maximal zwei Kilogramm wildwachsende essbare Pilze gesammelt und transportiert werden, und zwar nur von 7 bis 19 Uhr.
Die Bergwacht achtet laufend auf die Einhaltung der Verordnung.
Bei Verstößen werden die Pilze abgenommen, und es drohen Strafen bis zu € 30.000.
Bei Fragen steht die jeweilige Bezirkshauptmannschaft zur Verfügung.
Haftungsausschluss: Die hier dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine professionelle Beratung durch Ärzte, Apotheker oder Kräuterkundige. Das Sammeln und Verwenden von Wildpflanzen geschieht auf eigene Gefahr. Verwechslungsgefahr mit giftigen Pflanzen besteht. Mehr erfahren