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Naturschutz und Pflanzen
Naturschutz und Pflanzen

Ein gutes Beispiel für Naturschutz und Essbarkeit ist der Rohrkolben:
In Tirol sind alle Rohrkolben-Arten gänzlich geschützt. Die TirolerInnen verzichten auf Rohrkolbengemüse und gebratene, stärkereiche Rhizome und weichen aus auf ... Brennnessel-Spinatknödel ;) - Wie ist es in Ihrem Heimatland?

Naturschutz und Pflanzen

Naturschutz ist Ländersache!
Jedes Land, jedes Bundesland, verfasste im Bereich Naturschutz eigene Erlässe zum allgemeinen und speziellen Schutz von Pflanzen. Diese Gesetze einzuhalten, ist nicht nur Herzenssache jedes einzelnen, sondern, da für die Allgemeinheit von großer Bedeutung, auch Sache des Staates, der die Einhaltung seiner Richtlinien durch Beauftragte kontrollieren lässt.

  • Wildfind nennt auch bei Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, aus botanischen Gründen die Essbarkeit der Pflanze. Bitte sich selbst vor dem Sammeln über den Schutzstatus erkundigen, denn ein und dieselbe Pflanze kann in einem Land nicht geschützt sein, im nächsten teilweise geschützt oder sogar gänzlich geschützt und bei Zuwiderhandlung mit hohen Strafen belegt sein!

Folgende Links erleichtern die Recherche:

  • ÖSTERREICH

Tirol teilt seine geschützten Pflanzenarten ein in „gänzlich geschützt“ und „teilweise geschützt“ (erlaubte Menge: Handstrauß) und nennt sie zuerst mit ihren deutschen Namen :) 

Übertroffen wird diese Liste nur noch von der Steiermark und von Oberösterreich. Sie präsentieren ihre Listen optisch und inhaltlich toll aufgemacht! "Geschützte Pflanzen in der Steiermark" , "Geschützte Pflanzen in Oberösterreich".

A l l e  österreichischen Bundesländer 

Schutzgebiete 

 

  • DEUTSCHLAND

Schutz und Nutzung wilder Pflanzen formulieren   § 39 BNatSchG  und   § 44 BNatSchG  in dem Sinne:
Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten …. aber jeder darf wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen… sofern sie nicht zu den „besonders geschützten“ oder gar „streng geschützten“ Pflanzenarten, die eine Gruppe der besonders geschützten bilden, gehören.

Recherche des Bundesamtes für Naturschutz 

 

  • SCHWEIZ

Über Artenschutz in der Schweiz informieren Sie sich bitte   h i e r !

Rote Liste der gefährdeten Flechten  

 

  • DEUTSCHLAND und ÖSTERREICH:

Rote Listen gefährdeter Arten finden Sie  h i e r .  

 

  • SÜDTIROL, Autonome Provinz Bozen, Italien 

Seine geschützten Pflanzen sind hier zu finden! 

 

Im Übrigen verdienen alle Pflanzen, mit Respekt wahr genommen zu werden: beim Betrachten, Sammeln, Genießen!